Vorlesegenehmigungen
Liebe Vorlesende, wie schön, dass Sie sich für unsere Titel interessieren!
Spaß und Freude am Lesen zu vermitteln und zu fördern, liegt uns selbstverständlich sehr am Herzen! Daher unterstützen wir Erzieher:innen, Lehrkräfte, Eltern und Bibliothekar:innen natürlich gerne bei ihren kreativen Ideen. Sollten Sie sich für eine Lesung oder digitale Lesung unserer Titel interessieren, haben wir hier für Sie einige Richtlinien zusammengestellt.
Wir bitten Sie, die folgenden Regeln bei der Umsetzung Ihres Vorleseprojekts zu beachten, da alle unsere Titel urheberrechtlich geschützt sind und die Rechte unserer Urheber:innen gewahrt werden müssen.

Für Privatpersonen
Die Buchvorstellung darf live gestreamt werden. Der Livestream darf darüber hinaus für 7 Tage online zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt der Livestream ist nicht downloadbar. Bitte lassen Sie uns den Link zu Ihrem Vorlesevideo zukommen, sofern Sie dieses online zur Verfügung stellen.
- Die Lesung darf nicht auf YouTube eingestellt werden.
- Die Lesung muss kostenfrei stattfinden und darf nicht mit kommerziellen Interessen verbunden werden.
- Es dürfen maximal 10 % eines Werkes vorgelesen und gezeigt werden.
- Die Bilder und Illustrationen des Buches dürfen im Zusammenhang mit der Lesung in Auszügen gezeigt werden. Die eigene Zusammenstellung der Illustrationen zu einem Bilderbuchkino oder Nutzung der Illustrationen unabhängig von der Lesung ist untersagt.
- Bitte weisen Sie auf Autor:in, Titel, ggf. auch auf Illustrator:in und den Verlag des Buches hin.
- Storys der Lesung auf Instagram sind erlaubt, wenn diese sich nach 24 Stunden automatisch unaufgefordert löschen. Ein Abspeichern in den Story-Highlights ist nicht erlaubt.
- Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.
Für Schulen und Kindergärten
Die Buchvorstellung darf live gestreamt werden, vorausgesetzt der Livestream ist nicht downloadbar.
- Die Lesung darf nicht auf YouTube eingestellt werden.
- Steht Ihnen ein geschlossener, nicht-öffentlicher, digitaler Raum zur Verfügung (z.B. ein Schulserver, eine Kommunikationssoftware), so ist es erlaubt die Lesung für 1 Woche (7 Kalendertage) dort zur Verfügung zu stellen. Anschließend muss die Aufnahme unaufgefordert gelöscht werden.
- Die Lesung muss kostenfrei stattfinden und darf nicht mit kommerziellen Interessen verbunden werden. Planen Sie eine kommerzielle Lesung oder Veranstaltung, so müssen Sie hierfür eine gebührenpflichtige Genehmigung von uns einholen.
- Bei öffentlichen Lesungen ohne kommerziellen Nutzen oder digitalen Aufzeichnungen dürfen maximal 10 % des Werkes vorgelesen oder gezeigt werden.
- Es ist innerhalb des geschlossenen Raums erlaubt, jeden Tag ein Stück desselben Buches vorzulesen.
- Die Bilder und Illustrationen des Buches dürfen im Zusammenhang mit der Lesung in Auszügen gezeigt werden. Die eigene Zusammenstellung der Illustrationen zu einem Bilderbuchkino oder Nutzung der Illustrationen unabhängig von der Lesung ist untersagt.
- Bitte weisen Sie auf Autor:in, Titel, ggf. auch auf Illustrator:in und Verlag des Buches hin.
- Storys der Lesung auf Instagram sind erlaubt, wenn diese sich nach 24 Stunden automatisch unaufgefordert löschen. Ein Abspeichern in den Story-Highlights ist nicht erlaubt.
- Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.

Für öffentliche Büchereien und Bibliotheken
- Es gelten dieselben Regeln wie für Schulen und Kindergärten.
- Die Lesung muss kostenfrei stattfinden und darf nicht mit kommerziellen Interessen verbunden werden. Planen Sie eine kommerzielle Lesung oder Veranstaltung, so müssen Sie hierfür eine gebührenpflichtige Genehmigung von uns einholen.
- Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.
- Bei Interesse besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Bilderbuchkino für die Digitale Lesung zu nutzen. Weitere Informationen hierfür finden Sie im Reiter „Bilderbuchkino“.